Seit 2004 gehört der Beruf der Änderungsschneiderin zu den zulassungsfreien Gewerben, für die zur Eröffnung eines Betriebes keine Qualifikation notwendig ist. Auch im Kreis Heinsberg arbeiten zahlreiche Änderungsschneidereien ohne fachliche Ausbildung.
Nach meiner Ausbildung im Meisterbetrieb habe ich 2010 mit "sehr gut" in der Fertigkeits- und "gut" in der Kenntnisprüfung die Prüfung zur Änderungsschneiderin bestanden. Seit dem bin ich selbständig und auch für Modegeschäfte im Kreis Heinsberg aktiv.
Mit nachfolgendem Prüfungszeugnis weise ich daher meine Kenntnisse und Fertigkeiten nach, die ich seit nun mehr über zehn Jahren sehr gerne ausübe.